Belgien

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2024:

Es besteht kein generelles Lkw-Fahrverbot. Für Sondertransporte mit einer Breite über 4 m oder einer Länge über 30 m gilt jedoch ein Fahrverbot von 6 bis 21 Uhr auf allen Straßen. Auf Autobahnen gilt das Fahrverbot für Sondertransporte über 60t zGG, einer Breite über 3,5 m und einer Länge über 27 m von 7 bis 9 Uhr und von 16 bis 21 Uhr.
Ein generelles Fahrverbot für Sondertransporte gilt an Wochenenden von Samstag 12 bis Sonntag 24 Uhr sowie am Vortag eines Feiertages von 16 Uhr bis 24 Uhr am folgenden Feiertag.


In Antwerpen müssen Lkw über 3,5t zGG mindestens die Schadstoffklasse Euro-V erfüllen, um ins Stadtgebiet zu gelangen. Fahrzeuge mit niedrigerer Emissionsklasse können die Stadt erst nach dem Buchen einer kostenpflichtigen Tageskarte befahren. Zudem dürfen alle Lkw mit ausländischen Kennzeichen (außer Fahrzeuge mit niederländischer Zulassung) erst nach vorheriger Registrierung (www.slimnaarantwerpen.be/de/lez) die Umweltzone passieren. Die Registrierung ist einmalig notwendig und kostenlos.


Gleiche Bedingungen gelten auch für die Innenstadt von Gent (Gebiet innerhalb der Ringstraße) und Brüssel Infos und Registrierung unter: www.stad.gent/de/umweltzone-gent bzw. www.lez.brussels/mytax/de.


Feiertage: 1. Januar, 31. März/1. April (Ostersonntag/Ostermontag), 1. Mai, 9 Mai (Christi Himmelfahrt), 28./29. Mai (Pfingstsonntag/Pfingstmontag), 21. Juli, 15. August (Mariä Himmelfahrt), 1. November (Allerheiligen), 11. November und 25. Dezember.