Österreich
2024:
Fahrverbot auf dem gesamten Straßennetz für Lkw/Sattelzüge über 7,5 t zGG sowie für Lkw mit Anhänger, wenn das zGG des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t zGG beträgt von samstags 15 bis sonntags 22 Uhr und an Feiertagen von 0 bis 22 Uhr. Außerdem besteht ein allgemeines Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t zGG im gesamten Straßennetz von 22 bis 5 Uhr. Vom nächtlichen Fahrverbot ausgenommen sind Fahrten mit lärmarmen Lkw (Bestätigung des LKW-Herstellers und Überprüfungsbestätigung alle zwei Jahre erforderlich), auf denen eine „L- Tafel“ neben dem vorderen Kennzeichen angebracht ist. Für diese Fahrzeuge gilt jedoch während o. g. Nachtzeiten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. In einigen Städten, wie Klagenfurt, Wiener Neustadt, Wels, Linz, Salzburg, Graz, Innsbruck und Wien gilt das Nachtfahrverbot jedoch auch für lärmarme Lkw.
Auf der Inntalautobahn A12 zwischen km 6,35 (bei Langkampfen) und km 90 (bei Zirl) gilt das Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5t zGG im Zeitraum Mai bis Oktober werktags von 22 bis 5 Uhr, sonn- und feiertags von 23 bis 5 Uhr. Von November bis April beginnt das Fahrverbot werktags bereits von 20 Uhr. Das Fahrverbot auf diesem Streckenabschnitt gilt auch für lärmarme Lkw, ausgenommen sind hier Lkw der Schadstoffklasse Euro VI. Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro III und niedriger gilt auf diesem Streckenabschnitt ein permanentes Fahrverbot.
Zudem gilt für o.g. Lkw mit Fahrziel Italien ein Fahrverbot auf der A 12 sowie der Brennerautobahn A 13 am 29. März (Karfreitag) von 16 bis 22 Uhr, am 30. März von 11 bis 15 Uhr, am 25. April von 11 bis 22 Uhr und am 02. Juni von 9 bis 22 Uhr sowie an allen Samstagen ab Anfang Juli bis Ende. August von 7 bis 15 Uhr. Für Lkw mit Fahrziel Deutschland gilt das Fahrverbot an allen Samstagen von Anfang Juli bis Ende August von 7 bis 15 Uhr sowie am 29. März und am 03. Okt. von 00 bis 22 Uhr.
Für Lkw über 7,5 t zGG gilt an allen Samstagen vom 30. Juni bis 31. August in der Zeit von 8 bis 15 Uhr, außerhalb der Ortsgebiete in beiden Fahrtrichtungen auf der:
• Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl
• Ennstal Straße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,5
• Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich
• Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier
• Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich
• Brenner Straße B 182 Brenner Straße im gesamten Bereich
• Ost Autobahn A 4 vor der Anschlussstelle Schwechat bis zur ungarischen Staatsgrenze
Aufgrund des verschärften österreichischen Immissionsschutzgesetzes dürfen Lkw der Euro-Klassen II bis VI das gesamte Wiener Stadtgebiet, Niederösterreich, Oberösterreich, das Burgenland, die Steiermark sowie Tirol nur noch mit einer österreichischen Umweltplakette befahren. Die Abgasplakette ist ebenso für Fahrten auf dem Autobahn- und Schnellstraßennetz Richtung Ungarn, der Slowakei und Slowenien/Kroatien vorgeschrieben.
Das österreichische Wirtschaftsministerium empfiehlt, alle im Österreichverkehr eingesetzten Lkw mit der Umweltplakette auszurüsten, da weitere österreichische Bundesländer ähnliche Umweltfahrverbote angekündigt haben. Die Plakette ist u. a. an verschiedenen österreichischen Stützpunkten des ÖAMTC oder der DEKRA Austria erhältlich. Sie kann auch im Internet unter „www.umwelt-pickerl.at/de/“ erworben werden. Preis: knapp 40 Euro.
Darüber hinaus besteht in Österreich eine Vielzahl regionaler und streckenbezogener Fahrverbote, abhängig von der Tageszeit sowie der Größe und Schadstoffklasse des Lkw.
Tipp: Die Wirtschaftskammer Österreich bietet unter der Internetadresse „www.lkwfahrverbot.wkoratgeber.at“ einen Online-Ratgeber zum Thema Lkw-Fahrverbote an. Hier finden Sie ein interaktives Informationssystem über Lkw-Fahrverbote für alle österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen.
Feiertage, an denen ein gesetzliches Fahrverbot besteht: 1. und 6. Januar, 1. April (Ostermontag), 1. Mai, 9. Mai (Christi Himmelfahrt), 20. Mai (Pfingstmontag), 30. Mai (Fronleichnam), 15. August (Mariä Himmelfahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8., 25., 26. Dezember.
2025:
Fahrverbot auf dem gesamten Straßennetz für Lkw/Sattelzüge über 7,5 t zGG sowie für Lkw mit Anhänger, wenn das zGG des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 t zGG beträgt von samstags 15 bis sonntags 22 Uhr und an Feiertagen von 0 bis 22 Uhr. Außerdem besteht ein allgemeines Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t zGG im gesamten Straßennetz von 22 bis 5 Uhr. Vom nächtlichen Fahrverbot ausgenommen sind Fahrten mit lärmarmen Lkw (Bestätigung des LKW-Herstellers und Überprüfungsbestätigung alle zwei Jahre erforderlich), auf denen eine „L- Tafel“ neben dem vorderen Kennzeichen angebracht ist. Für diese Fahrzeuge gilt jedoch während o. g. Nachtzeiten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. In einigen Städten, wie Klagenfurt, Wiener Neustadt, Wels, Linz, Salzburg, Graz, Innsbruck und Wien gilt das Nachtfahrverbot jedoch auch für lärmarme Lkw.
Auf der Inntalautobahn A12 zwischen km 6,35 (bei Langkampfen) und km 90 (bei Zirl) gilt das Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5t zGG im Zeitraum Mai bis Oktober werktags von 22 bis 5 Uhr, sonn- und feiertags von 23 bis 5 Uhr. Von November bis April beginnt das Fahrverbot werktags bereits von 20 Uhr. Das Fahrverbot auf diesem Streckenabschnitt gilt auch für lärmarme Lkw, ausgenommen sind hier Lkw der Schadstoffklasse Euro VI. Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro III und niedriger gilt auf diesem Streckenabschnitt ein permanentes Fahrverbot.
Zudem gilt für o.g. Lkw mit Fahrziel Italien ein Fahrverbot auf der A 12 sowie der Brennerautobahn A 13 am 18. April (Karfreitag) von 16 bis 22 Uhr, am 19. April von 11 bis 15 Uhr, am 25. April von 11 bis 22 Uhr und am 02. Juni von 9 bis 22 Uhr sowie an allen Samstagen ab Anfang Juli bis Ende. August von 7 bis 15 Uhr. Für Lkw mit Fahrziel Deutschland gilt das Fahrverbot an allen Samstagen von Anfang Juli bis Ende August von 7 bis 15 Uhr sowie am 18. April und am 03. Okt. von 00 bis 22 Uhr.
Für Lkw über 7,5 t zGG gilt an allen Samstagen vom 30. Juni bis 31. August in der Zeit von 8 bis 15 Uhr, außerhalb der Ortsgebiete in beiden Fahrtrichtungen auf der:
• Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl
• Ennstal Straße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,5
• Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich
• Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier
• Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich
• Brenner Straße B 182 Brenner Straße im gesamten Bereich
• Ost Autobahn A 4 vor der Anschlussstelle Schwechat bis zur ungarischen Staatsgrenze
Aufgrund des verschärften österreichischen Immissionsschutzgesetzes dürfen Lkw der Euro-Klassen I und II das gesamte Wiener Stadtgebiet, Niederösterreich, Oberösterreich, das Burgenland, die Steiermark sowie Tirol nur noch mit einer österreichischen Umweltplakette befahren. Die Abgasplakette ist ebenso für Fahrten auf dem Autobahn- und Schnellstraßennetz Richtung Ungarn, der Slowakei und Slowenien/Kroatien vorgeschrieben.
Das österreichischen Wirtschaftsministerium empfiehlt, alle im Österreichverkehr eingesetzten Lkw mit der Umweltplakette auszurüsten, da weitere österreichische Bundesländer ¬ähnliche Umweltfahrverbote angekündigt haben. Die Plakette ist u. a. an verschiedenen österreichischen Stützpunkten des ÖAMTC oder der DEKRA Austria erhältlich. Sie kann auch im Internet unter „www.umwelt-pickerl.at/de/“ erworben werden. Preis: knapp 40 Euro.
Darüber hinaus besteht in Österreich eine Vielzahl regionaler und streckenbezogener Fahrverbote, abhängig von der Tageszeit sowie der Größe und Schadstoffklasse des Lkw.
Tipp: Die Wirtschaftskammer Österreich bietet unter der Internetadresse „www.lkwfahrverbot.wkoratgeber.at“ einen Online-Ratgeber zum Thema Lkw-Fahrverbote an. Hier finden Sie ein interaktives Informationssystem über Lkw-Fahrverbote für alle österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen.
Feiertage, an denen ein gesetzliches Fahrverbot besteht: 1. und 6. Januar, 21. April (Ostermontag), 1. Mai, 29. Mai (Christi Himmelfahrt), 9. Juni (Pfingstmontag), 19. Juni (Fronleichnam), 15. August (Mariä Himmelfahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8., 25., 26. Dezember.
Fachverband Güterbeförderung, AISÖ, Wiedner Hauptstraße 68, A-1040 Wien, Tel. +43 (0)1 9616363; Fax +43 (0)1 9616376; www.aisoe.at; office@aisoe.at