Niederlande
2024:
Es bestehen keine Fahrverbote. Die Städte Amsterdam, Arnheim, Breda, Den Bosch, Delft, Den Haag, Eindhoven, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, Tilburg, Utrecht und Haarlem haben Umweltzonen eingerichtet, die von Lkw über 3,5 t zGG nur befahren werden dürfen, wenn sie mindestens der Euro-VI-A-Norm entsprechen. Eine Registrierung oder Umweltplakette ist nicht notwendig.
Bei niederländischen Lkw wird die Schadstoffklasse mittels Kennzeichen per Videoüberwachung ermittelt, bei ausländischen Lkw anhand der Fahrzeugpapiere. Verstöße gegen die Abgasbestimmungen werden mit rund 240 Euro geahndet.
Die Niederländer haben im letzten Jahr ein Rauchverbot in Betrieben und Geschäftsräumen erlassen, hierzu gehört auch die Lkw-Fahrerkabine. Verstöße werden mit Strafen zwischen 450 und 450.000 Euro geahndet. Laut dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung gilt dies aber nicht, „wenn das Fahrzeug dem Fahrer gehört und nur von ihm selbst gefahren wird.“ Dafür soll es aber auch für im Ausland angestellte Fahrer gelten, die in den Niederlanden unterwegs sind. Der niederländische Logistik Verband TLN rät allen ausländischen Fahrern das Rauchverbot zu beachten.
2025:
Es bestehen keine generellen Fahrverbote.
Die Städte Amsterdam, Arnheim, Breda, Den Bosch, Delft, Den Haag, Eindhoven, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, Tilburg, Utrecht und Haarlem haben Umweltzonen eingerichtet, die von Lkw über 3,5 t zGG nur befahren werden dürfen, wenn sie mindestens der Euro-VI-A-Norm entsprechen. Eine Registrierung oder Umweltplakette ist nicht notwendig.
Bei niederländischen Lkw wird die Schadstoffklasse mittels Kennzeichen per Videoüberwachung ermittelt, bei ausländischen Lkw anhand der Fahrzeugpapiere. Verstöße gegen die Abgasbestimmungen werden mit rund 240 Euro geahndet.
In den Niederlanden besteht ein Rauchverbot in Betrieben und Geschäftsräumen, hierzu gehört auch die Lkw-Fahrerkabine. Verstöße werden mit Strafen zwischen 450 und 450.000 Euro geahndet. Laut dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung gilt dies aber nicht, „wenn das Fahrzeug dem Fahrer gehört und nur von ihm selbst gefahren wird.“ Dafür soll es aber auch für im Ausland angestellte Fahrer gelten, die in den Niederlanden unterwegs sind. Der niederländische Logistik Verband TLN rät allen ausländischen Fahrern das Rauchverbot zu beachten.