Frankreich

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2024:

Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zGG besteht auf dem ge¬samten Straßen- und Autobahnnetz samstags von 22 bis sonntags 22 Uhr sowie an Vortagen eines Feiertages von 22 Uhr bis zum Feiertag um 22 Uhr.


Für den Großraum Paris gilt für Lkw über 7,5 t zGG in Richtung stadtauswärts ein Fahrverbot an Freitagen von 16 bis 21 Uhr, samstags von 10 bis 18 Uhr sowie von 22 Uhr bis 24 Uhr, sonntags und feiertags von 0 bis 24 Uhr, an Vortagen von Feiertagen von 16 bis 24 Uhr, sowie stadteinwärts von samstags 22 bis 24 Uhr, sonntags und feiertags von 00 bis 24 Uhr, an Vortagen von Feiertagen von 22 bis 24 Uhr und montags bzw. am auf Feiertage -folgenden Tag von 6 bis 10 Uhr auf folgenden Streckenabschnitten:
•    Autobahn A 6: ab Anschluss zur A 6a und zur A 6b bis zur Überleitung zur RN104-Est (Gemeinde von Lisses)
•    Autobahnen A 6a und A 6b: vom Boulevard Périphérique (Pariser Außenring) bis zu den Anschlussstellen der Autobahnen A 6 und A 10 (Gemeinde von Wissous);
•    Autobahn A 106: ab Anschluss zur A 6b bis Flughafen Orly;
•    Autobahn A 10: ab Anschluss zur A 6a und zur A 6b bis zur RN20 (Gemeinde von Champlan)
•    Autobahn A 12: ab Anschluss zur Autobahn A 13 (Autobahn¬¬kreuz Rocquencourt) bis zur RN10 (Gemeinde von Montigny-le-Bretonneux)
•    Autobahn A 13: vom Boulevard Périphérique (Pariser Außenring) bis zum Kreuz von Poissy/Orgeval (Gemeinde von Orgeval)


Sommerfahrverbot: Von Mitte Juli bis Mitte August gilt für Lkw über 7,5 t zGG ein Fahrverbot an Samstagen von 7 bis 19 Uhr.


In Paris, Lyon, Toulouse, Straßburg, rund um Grenoble und in der gesamten Großgemeinde von Lille, dem Department Gironde inklusive der Hauptstadt Bordeaux, der Metropole Aix-Marseille und Saint-Etienne bestehen bereits Umweltzonen. Bis Ende dieses Jahres sollen in allen französischen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnern feste Umweltzonen eingerichtet werden Das Befahren der Zonen ist nur mit der sogenannten Crit’Air-Plakette erlaubt.


Die Plakette kostet knapp vier Euro plus Versand (Versandzeit max. 15 Tage) und ist für ausländische Fahrzeuge ausschließlich online unter „www.certificat-air.gouv.fr/de“ erhältlich. Es gibt sechs Kategorien der französischen Umweltplakette, unterteilt in verschiedene Abgasklassen. Für Paris herrscht eine klare Regelung: Lkw über 3,5 t zGG müssen mindestens der Kategorie 4 (Schadstoffklasse Euro-IV, Erstzulassung ab 1.10.2006) angehören, um die Stadt befahren zu dürfen. Zudem gilt in mehreren Departments eine situationsbedingte Umweltzone. Wenn hier die Grenzwerte für die Schadstoffbelastung überschritten werden, kann eine Vignettenpflicht verhängt werden. Welche Fahrzeugkategorie dann jedoch freie Fahrt hat, ist unterschiedlich geregelt und entsprechend ausgeschildert. Das heißt: Bei extremer Luftbelastung kann die Umweltplakette zeitweise Pflicht sein. Es ist daher ratsam, grundsätzlich nur mit Crit’Air-Plakette nach Frankreich zu fahren. Wer die Umweltzonen ohne Plakette befährt, muss mit einem Bußgeld zwischen 68 und 375 Euro rechnen.


Zudem bestehen in Paris Beschränkungen betreffend des Be- und Entladens von Lkw, die durch Schadstoffklasse und Grundfläche des Lastzuges bzw. Sattelanhängers bestimmt sind. Ausgenommen sind Lkw mit einer Grundfläche von weniger als 29 m², die mindestens der Schadstoffklasse Euro V entsprechen. Für alle anderen Fahrzeuge mit einer Grundfläche von 29 m² bis 43 m² besteht ein Anlieferungs- und Abholverbot von 7 bis 22 Uhr. Zudem ist das Be- und Entladen nur für maximal 30 Minuten und mit einer speziellen Parkscheibe (u. a. erhältlich bei der französischen Gewerbeorganisation „FNTR“, Kontakt siehe links) erlaubt, auf der Ankunftszeit und Schadstoffklasse eingestellt werden müssen.


Gesetzliche und regionale Feiertage: 1. Januar, 1. April (Ostermontag), 1. Mai, 8. Mai (Befreiungstag 1945), 9. Mai (Christi Himmelfahrt), 20. Mai (Pfingstmontag), 14. Juli (Nationalfeiertag), 15. August (Mariä Himmelfahrt), 1. November (Allerheiligen), 11. November (Waffenstillstand 1918), 25. und 26. (regional) Dezember.

 

2025:


Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zGG besteht auf dem ge¬samten Straßen- und Autobahnnetz samstags von 22 bis sonntags 22 Uhr sowie an Vortagen eines Feiertages von 22 Uhr bis zum Feiertag um 22 Uhr.


Für den Großraum Paris gilt für Lkw über 7,5 t zGG in Richtung stadtauswärts ein Fahrverbot an Freitagen von 16 bis 21 Uhr, samstags von 10 bis 18 Uhr sowie von 22 Uhr bis 24 Uhr, sonntags und feiertags von 0 bis 24 Uhr, an Vortagen von Feiertagen von 16 bis 24 Uhr, sowie stadteinwärts von samstags 22 bis 24 Uhr, sonntags und feiertags von 00 bis 24 Uhr, an Vortagen von Feiertagen von 22 bis 24 Uhr und montags bzw. am auf Feiertage -folgenden Tag von 6 bis 10 Uhr auf folgenden Streckenabschnitten:
•    Autobahn A 6: ab Anschluss zur A 6a und zur A 6b bis zur Überleitung zur RN104-Est (Gemeinde von Lisses)
•    Autobahnen A 6a und A 6b: vom Boulevard Périphérique (Pariser Außenring) bis zu den Anschlussstellen der Autobahnen A 6 und A 10 (Gemeinde von Wissous);
•    Autobahn A 106: ab Anschluss zur A 6b bis Flughafen Orly;
•    Autobahn A 10: ab Anschluss zur A 6a und zur A 6b bis zur RN20 (Gemeinde von Champlan)
•    Autobahn A 12: ab Anschluss zur Autobahn A 13 (Autobahn¬¬kreuz Rocquencourt) bis zur RN10 (Gemeinde von Montigny-le-Bretonneux)
•    Autobahn A 13: vom Boulevard Périphérique (Pariser Außenring) bis zum Kreuz von Poissy/Orgeval (Gemeinde von Orgeval)


Sommerfahrverbot: Von Mitte Juli bis Mitte August gilt für Lkw über 7,5 t zGG ein Fahrverbot an Samstagen von 7 bis 19 Uhr.
In Paris, Lyon, Toulouse, Straßburg, rund um Grenoble und in der gesamten Großgemeinde von Lille, dem Department Gironde inklusive der Hauptstadt Bordeaux, der Metropole Aix-Marseille und Saint-Etienne bestehen bereits Umweltzonen. Da stetig neue Umweltzonen ausgewiesen und bestehende Regelungen verschärft werden und ist eine vollumfängliche Übersicht nicht möglich. Es ist daher ratsam, sich vor Fahrtantritt über die Umweltzonen der zu befahrenen Gebiete zu informieren  Das Befahren der Zonen ist nur mit der sogenannten Crit’Air-Plakette erlaubt.
Die Plakette kostet knapp vier Euro plus Versand (Versandzeit max. 15 Tage) und ist für ausländische Fahrzeuge ausschließlich online unter „www.certificat-air.gouv.fr/de“ erhältlich. Es gibt sechs Kategorien der französischen Umweltplakette, unterteilt in verschiedene Abgasklassen.

In Paris bestehen Beschränkungen betreffend des Be- und Entladens von Lkw, die durch Schadstoffklasse und Grundfläche des Lastzuges bzw. Sattelanhängers bestimmt sind. Ausgenommen sind Lkw mit einer Grundfläche von weniger als 29 m², die mindestens der Schadstoffklasse Euro V entsprechen. Für alle anderen Fahrzeuge mit einer Grundfläche von 29 m² bis 43 m² besteht ein Anlieferungs- und Abholverbot von 7 bis 22 Uhr. Zudem ist das Be- und Entladen nur für maximal 30 Minuten und mit einer speziellen Parkscheibe (u. a. erhältlich bei der französischen Gewerbeorganisation „FNTR“, Kontakt siehe links) erlaubt, auf der Ankunftszeit und Schadstoffklasse eingestellt werden müssen.


Gesetzliche und regionale Feiertage: 1. Januar, 21. April (Ostermontag), 1. Mai, 8. Mai (Befreiungstag 1945), 29. Mai (Christi Himmelfahrt), 9. Juli (Pfingstmontag), 14. Juli (Nationalfeiertag), 15. August (Mariä Himmelfahrt), 1. November (Allerheiligen), 11. November (Waffenstillstand 1918), 25. und 26. (regional) Dezember.
    
 

Fédération Nationale des Transports (FNTR) 6, rue Ampère; F-7501 Paris; Tel. +33(0)144 29 04 04; Fax +33(0)144 29 04 01; contact@fntr.fr